Kontrollbescheinigung auf Grundlage der EU-Bio-Basisverordnung (geprüft durch ABCERT)

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue EU-Bio-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 in Kraft getreten und ersetzt die vorherige EG-Öko-Basisverordnung als „Grundgesetz“ der Bio-Landwirtschaft in der Europäischen Union.


Diese Zertifikate bescheinigen, dass wir uns an die in der EU geltende Verordnung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen halten. Somit dürfen wir unsere Produkte mit dem „Bio-Siegel der Europäischen Union“ kennzeichnen. 

ABCERT ist eine der führenden Öko-Kontrollstellen in Deutschland. Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass wir uns an die Richtlinien der Europäischen Öko-Verordnung halten. Die Regelkontrollen dafür finden einmal pro Jahr statt.

Weitere Informationen zu ABCERT sind auf der offiziellen ABCERT Website zu finden: ABCERT